Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermiet- und Dienstleistungsgeschäfte der Firma Klo4u GmbH
1. Geltungsbereich / Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermiet- und Dienstleistungsgeschäfte der Firma Klo4u GmbH, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Sie gelten auch für zukünftige Mietgeschäfte, Leistungen und Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Klo4u GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Mit Annahme der Leistung oder des Mietgegenstandes erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. Der Vertrag gilt auch
dann, wenn die Leistung ganz oder teilweise durch vom Vermieter beauftragte Dritte erbracht wird.
2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Angebot
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben zu Mietgegenständen, Dienstleistungen, technischen Daten sowie Abbildungen in Onlineauftritten, Katalogen oder sonstigen Werbeunterlagen stellen den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können Änderungen unterliegen. Diese Angaben werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung Vertragsbestandteil. Die Darstellung unserer Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Auftraggeber. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung des Mietgegenstandes bzw. die Erbringung der Dienstleistung zustande. Der Auftraggeber ist an seinen erteilten Auftrag gebunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Klo4u GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Wir behalten uns ausdrücklich vor, dem Auftraggeber einen anderen als den angebotenen Mietgegenstand zu liefern oder bereitzustellen, sofern dieser für den vorgesehenen Einsatz/Gebrauch ebenso geeignet und dem Auftraggeber zumutbar ist.
2.3 Eine Haftung des Vermieters besteht nur, wenn der Mietgegenstand bei Bereitstellung für den vereinbarten Verwendungszweck nicht geeignet ist.
3. Preise, Mietpreis, Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe ab Liefer- oder Übergabestelle, zuzüglich aller Nebenkosten wie Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer. Skonto oder sonstige Nachlässe gelten nur, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3.2 Es gilt der jeweilige Mietpreis des Vermieters, der auf Anfrage mitgeteilt wird. Als Mindestmiete (Langzeitmiete) werden 4-Kalenderwochen-Mieten berechnet, danach erfolgt die Weiterberechnung wöchentlich. Die Mietzeit für Veranstaltungen (Kurzzeitmiete) beträgt 1 bis 3 Kalendertage – hierfür gelten andere Tarife. Der Mietpreis wird für jede angefangene Kalenderwoche der Überlassung des Mietgegenstandes mit einer vollen Wochenmiete berechnet.
3.3 Die Mietzeit beginnt mit dem zwischen Auftraggeber und Vermieter vereinbarten Datum des Mietbeginns des Mietgegenstandes, abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern der Mietgegenstand durch Umstände, die der Vermieter zu verantworten hat, erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. Bei Langzeitmieten endet der zu berechnende Mietzins frühestens 7 Tage nach Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vermieter, jedoch nicht vor Ablauf der ersten 4 Kalenderwochen ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns. Die An- und Rücklieferung des Mietgegenstandes erfolgt durch den Vermieter, soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes geregelt ist. Die Gegebenheiten vor Ort, für den reibungslosen An-/Abtransport, müssen durch den Auftraggeber gewährleistet sein. Etwaige Probleme bei An-/Abtransport, die durch den Auftraggeber verschuldet sind, können weitere Kosten verursachen. Der Auftraggeber oder dessen Vertreter sorgt für eine ordnungsgemäße Rückgabe und stellt den
Mietgegenstand einwandfrei zur Abholung sicher.
3.4 Die Annahme unserer Leistungen oder des Mietgegenstandes gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer Zahlungsbedingungen.
3.5 Ist der Mietvertrag über eine feste Mindestmietdauer abgeschlossen worden, so ist er in dieser Zeit nicht kündbar. Der Vermieter behält sich vor den Mietpreis bis zur vereinbarten Mindestmietzeit zu berechnen.
3.6 Die Miete sowie evtl. weitere anfallende Kosten werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, vor Lieferung fällig. Als Mindestmietzeit gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Mietpreis gemäß Ziffer 3.2. Erfolgt nach Ablauf der Mietzeit gemäß Ziffer 3.2 keine rechtzeitige Rückgabe oder keine schriftliche Beendigung des Mietverhältnisses, erfolgt automatisch eine Weiterberechnung für den folgenden Mietzeitraum gemäß Ziffer 3.2. Bleibt der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, die Mietgegenstände unverzüglich abzuholen und das Mietverhältnis zu beenden. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Gleiches gilt im Falle des Vergleichs oder der Insolvenz des Auftraggebers. Bei Zahlung bei Anlieferung gilt ausschließlich Barzahlung oder eine Echtzeitüberweisung als vereinbart. Etwaige Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
3.7 Bei Kurzzeitmieten, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietpreis ganz oder teilweise bereits vor Leistungserbringung in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber kann den Rechnungsbetrag wahlweise vollständig oder durch eine Anzahlung in frei wählbarer Höhe begleichen. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens vor Lieferung vollständig zu bezahlen. Eine Auslieferung und Aufstellung erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
3.8 Der Rechnungsbetrag ist sofort, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern sich aus den vorstehenden Regelungen kein früherer oder späterer Fälligkeitszeitpunkt ergibt. Überschreitet der Auftraggeber die Zahlungsfrist gem. 3.7 so gerät er ohne dass es noch einer gesonderten Mahnung bedarf in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten für das Jahr über dem Basiszinssatz (§288 BGB). Sofern der Auftraggeber als nicht Verbraucher (Kaufmann) beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3.9 Der Auftraggeber stimmt dem Empfang einer elektronischen Rechnung zu.
3.10 Der Auftraggeber kann ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt im Regelfall 14 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Kauf der Mietsache
Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Auftraggeber käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Miet-, Kauf- und sonstiger Rechnungen Eigentum des Vermieters.
5. Begriffsbestimmungen
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht.
6. Bestimmungen für Mietverträge
6.1 Die Mietgegenstände bleiben immer Eigentum des Vermieters. Der Auftraggeber verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages.
6.2 Der Zufahrtsweg und Aufstellort muss von einem Fahrzeug mit Anhänger und einer Gesamtlast von 7,5 t bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar, ggf. auch für eine entsprechende Mehrbelastung ausgelegt sein. Der jeweilige Fahrer ist berechtigt, im Einzelfall, wenn ihm die Zuwegung bzw. vorgesehene Aufstellfläche zu gefährlich erscheint, die Aufstellung zu verweigern. Sollte der Fahrer trotz Äußerung seiner Bedenken lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder dessen Vertreters an den Aufstellungsort weiterfahren wird die Haftung für den dadurch entstehenden Schaden ausgeschlossen und, soweit Dritte betroffen sind, vom Auftraggeber übernommen.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu jeder Zeit einen freien und sicheren Zugang zum Mietgegenstand zu gewährleisten. Für Toilettenkabinen und Toilettenwägen gilt ergänzend: Für die Durchführung der regelmäßigen Servicearbeiten muss das Servicefahrzeug die jeweiligen Toiletteneinheiten für Servicezwecke bis auf einen maximalen Abstand von 6 Metern erreichen können. Ist der freie Zugang oder die Anfahrbarkeit nicht gewährleistet, gilt die Serviceleistung als erbracht. Eine Bestätigung der Servicetätigkeit durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Beanstandungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, der schnellstmögliche Beseitigung veranlasst. Beanstandungen berechtigen nicht zur Mietminderung, soweit gesetzlich zulässig. Ebenso sind ein Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Mietforderung ausgeschlossen.
6.4 Die Servicearbeiten werden ausschließlich von geschulten Service-Mitarbeitern einmal wöchentlich durchgeführt, sofern keine anderen Intervalle vereinbart sind. Der Servicezeitpunkt wird vom Vermieter bestimmt. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet erfolgt eine Sichtkontrolle und Auffüllung der Verbrauchsstoffe (NOT-Reinigung), diese gilt auch bei gefrorenem Tankinhalt. Die Außerbetriebnahme einer Toilette (Stilllegung) ist nur nach schriftlicher Annahme durch den Vermieter möglich.
6.5 Der Auftraggeber hat evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen, insbesondere für öffentliche Straßen- und Bürgersteigabsperrungen sowie Plätze rechtzeitig, jedoch spätestens vor der Aufstellung, auf eigene Kosten zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Eine Verlegung der Mietgegenstände bedarf der Zustimmung durch die Klo4u GmbH. Die Kosten und das Risiko der Verlegung liegen beim Auftraggeber.
6.6 Die Kontrolle und Prüfung des Mietgegenstandes erfolgt grundsätzlich bei Rücknahme des Mietgegenstandes auf den Plätzen der jeweiligen Klo4u GmbH Servicestation oder des jeweiligen Servicepartners. Die Prüfung und Kontrolle des Mietgegenstandes auf Beschädigungen erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Klo4u GmbH. Dritte sind nicht berechtigt die Rücknahme und Kontrolle durchzuführen.
7. Haftung
7.1 Eine Haftung des Vermieters kommt nur in Betracht, wenn der vom Auftraggeber beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit des Mietgegenstandes zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist, welches vom Auftraggeber zu beweisen ist.
7.2 Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung, Verschmutzung oder sonstige Beeinträchtigungen der Mietgegenstände oder deren Bestandteile bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere bei Diebstahl, Vandalismus, Brandstiftung, Sturmschäden infolge unzureichender Sicherung, unsachgemäßem Gebrauch, dem Einbringen von Fremdstoffen wie Altöl, Chemikalien, Beton oder Müll sowie bei Schäden durch Dritte. Der Auftraggeber haftet für Sturmschäden an Dritten, die durch umgewehte Mietgegenstände entstehen. Bei größeren Beschädigungen oder Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Reparaturen an den Kabinen oder den Mietsachen dürfen nur von der Klo4u GmbH vorgenommen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer ordnungsgemäß zu sichern, sorgfältig zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher Verkehrssicherungspflichten bis zur Abholung durch den Vermieter. Haftpflichtansprüche von Dritten aus der Benutzung des Mietobjekts gehen zu Lasten des Auftraggebers. Reinigungskosten und Kosten für notwendige Sonderreinigungen stellen keinen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne dar und sind vom Auftraggeber unabhängig vom Verschulden zu tragen.
7.3 Sofern im Rahmen eines Mietverhältnisses eine Haftungsbefreiung berechnet oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Die Haftungsbefreiung gilt ausschließlich für leichte, vertragsübliche Schäden am jeweils gemieteten Mietgegenstand selbst. Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten oder anderen Gegenständen ist von der Haftungsbefreiung nicht erfasst. Des Weiteren von der Haftungsbefreiung ausdrücklich nicht erfasst sind Schäden, die beruhen auf – Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, – der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, -unsachgemäßem Gebrauch, – Vandalismus, Diebstahl, Brandstiftung, – Sturmschäden infolge unzureichender Sicherung, – dem Einbringen von Fremdstoffen (z.B. Altöl, Chemikalien, Beton, Müll), -Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.4 Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigten Mietgegenständen einschließlich der Einrichtung, berechnen wir Reinigungs- und Reparaturkosten. Ebenfalls fallen Kosten bei einer erforderlichen Grundreinigung durch umgekippte Toilettenkabinen an, diese trägt der Auftraggeber unabhängig davon, wodurch der Verschmutzung oder der Reinigungsbedarf verursacht worden ist. Reinigungskosten gelten nicht als Schaden im Sinne der vorstehenden Haftungs- und Haftungsbefreiungsregelungen. Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Auftraggeber.
7.5 Technische Veränderungen an den Mietgegenständen darf der Auftraggeber ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter vornehmen lassen. Werden diese ohne schriftliche Genehmigung durchgeführt trägt der Auftraggeber sämtliche Reparaturkosten.
8. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Kundenbeziehung werden bei dem Vermieter Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zur Kundenbetreuung benötigt werden, gespeichert und elektronisch verarbeitet (DSGVO, BDSG).
9. Nebenabreden
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Textform umfasst insbesondere E-Mail.
10. Erfüllungsort, Haftungsausschluss, Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.
10.2 Gerichtsstand – soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind – ist München, der Vermieter ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.3 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgende etwas anderes geregelt ist. Die Haftung des Vermieters ist unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
11.2 Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11.3 Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen lässt die Geltung der übrigen unberührt.
11.4 Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob diese mündlich, telefonisch oder schriftlich erteilt werden, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.
Stand: 08.07.2024