AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermiet- und Dienstleistungsgeschäfte der Firma Klo4u GmbH

1. Geltungsbereich / Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Vermiet- und Dienstleistungsgeschäfte der Firma Klo4u GmbH (nachfolgend Vermieter), soweit nicht im Einzelnen etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

Sie haben auch für zukünftige Mietgeschäfte, Leistungen und Vertragsabschlüsse Gültigkeit, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

Verwendet der Auftraggeber eigene AGB, haben diese für den Vermieter nur insoweit Gültigkeit, soweit sie seinen Bedingungen nicht widersprechen oder abweichen, dies gilt auch dann, wenn er keinen Widerspruch einlegt. Hiervon abweichende Bedingungen seiner Kunden werden erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Firma Klo4u GmbH wirksam.

Durch Annahme der Leistung bzw. Des Mietgegenstandes erkennt der Auftraggeber unsere AGB an, auch wenn er diesen zuerst widersprochen hat. Der Auftraggeber versichert, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung und in der Folgezeit in der Lage ist, die anfallenden Forderungen zu begleichen. Der Vertrag gilt auch bei Erfüllung des Auftrages durch Fremdfirmen, die vom Auftragnehmer bestellt werden.

2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Angebot

2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Angaben über technische Daten, Mietgegenstände und Dienstleistungen im Internet, sowie sonstigen Werbeunterlagen oder Abbildungen sind Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können Änderungen unterliegen.
Diese Angaben werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung Vertragsbestandteil.

2.2 Wir behalten uns ausdrücklich vor dem Auftraggeber einen anderen als den ihm angebotenem Mietgegenstand zu liefern oder bereit zu stelle, falls er sich für den vorgesehenen Einsatz/Gebrauch ebenso gut eignet. Und es dem Auftraggeber zumutbar ist.

2.3 Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebot eine unverbindliche Aufforderung zur Annahme eines Angebotes dar, das der Auftraggeber annehmen kann. Der Vertrag kommt durch die Erbringung der Dienstleistung oder Lieferung des Mietgegenstandes zustande.

2.4 Eine Haftung des Vermieters kommt nur in Frage, wenn der Mietgegenstand für seine konkrete Nutzung bei Bereitstellung nicht geeignet ist.

2.5 Der Auftraggeber ist an seinen erteilten Auftrag gebunden.

2.6 Abweichend von 2.3 kommen Verträge nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande, insbesondere ist die mündliche Aufhebung der Schriftlichkeitsklausel ausgeschlossen.

3. Preise, Mietpreis, Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich ohne Skonti oder sonstige Nachlässe ab Liefer- oder Übergabestelle, ausschließlich aller Nebenkosten wie Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer.

3.2 Es gilt der jeweilige Mietpreis des Vermieters, der auf Anfrage mitgeteilt wird. Als Mindestmiete (Langzeitmiete) werden 4-Kalenderwochen-Mieten berechnet, danach erfolgt die Weiterberechnung wöchentlich. Die Mietzeit für Veranstaltungen (Kurzzeitmiete) beträgt 1 bis 3 Kalendertage – hierfür gelten andere Tarife. Der Mietpreis wird für jede angefangene Kalenderwoche der Überlassung des Mietgegenstandes mit einer vollen Wochenmiete berechnet.

3.3 Die Mietzeit beginnt mit dem zwischen Auftraggeber und Vermieter vereinbarten Datum des Mietbeginns des Mietgegenstandes, abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern der Mietgegenstand durch Umstände, die der Vermieter zu verantworten hat, erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. Bei Langzeitmieten endet der zu berechnende Mietzins frühestens 7 Tage nach Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vermieter, jedoch nicht vor Ablauf der ersten 4 Kalenderwochen ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns. Die An- und Rücklieferung des Mietgegenstandes erfolgt durch den Vermieter, soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes geregelt ist. Die Gegebenheiten vor Ort, für den reibungslosen An-/Abtransport, müssen durch den Auftraggeber gewährleistet sein.
Etwaige Probleme bei An-/Abtransport, die durch den Auftraggeber verschuldet sind, können weitere Kosten verursachen.
Der Auftraggeber oder dessen Vertreter sorgt für eine ordnungsgemäße Rückgabe und stellt denMietgegenstand einwandfrei zur Abholung sicher.

3.4 Die Annahme unserer Leistungen oder des Mietgegenstandes gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer Zahlungsbedingungen.

3.5 Ist der Mietvertrag über eine feste Mindestmietdauer abgeschlossen worden, so ist er in dieser Zeit nicht kündbar. Der Vermieter behält sich vor den Mietpreis bis zur vereinbarten Mindestmietzeit zu berechnen.

3.6 Die Miete sowie evtl. andere anfallenden Kosten werden, sofern nichts anders vereinbart wurde bei Lieferung sofort fällig. Als Mindestmietzeit gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Mietpreis nach 3.2. Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde erfolgt nach der Mietzeit 3.2 automatisch eine Weiterberechnung für den folgenden Mietzeitraum nach 3.2. Bleibt der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann der Vermieter die Mietgegenstände sofort abholen und damit das Mietverhältnis beenden, dies entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
Gleiches gilt im Falle des Vergleichs oder Konkurs des Auftraggebers.
Im Falle der Zahlung bei Anlieferung gilt ausschließlich Barzahlung oder eine Echtzeitüberweisung als vereinbart.
Evtl. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

3.7 Der Rechnungsbetrag ist sofort, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug fällig. Evtl. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Überschreitet der Auftraggeber die Zahlungsfrist gem. 3.7 so gerät er ohne dass es noch einer gesonderten Mahnung bedarf in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten für das Jahr über dem Basiszinssatz (§288 BGB). Sofern er als nicht Verbraucher (Kaufmann) beteiligt ist, beträgt er Zinssatz für Entgeltforderungen 9% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

3.9 Der Auftraggeber stimmt dem Empfang einer elektronischen Rechnung zu.

3.10 Der Auftraggeber kann ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt im Regelfall 14 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Kauf der Mietsache

Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Auftraggeber käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Miet-, Kauf- und sonstiger Rechnungen Eigentum des Vermieters.

5. Begriffsbestimmungen

Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird.

6. Bestimmungen für Mietverträge

6.1 Die Mietgegenstände bleiben immer Eigentum des Vermieters. Der Auftraggeber verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages.

6.2 Der Zufahrtsweg und Aufstellort muss von einem Fahrzeug mit Anhänger und einer Gesamtlast von 7,5 t bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar, ggf. auch für eine entsprechende Mehrbelastung ausgelegt sein. Der jeweilige Fahrer ist berechtigt, im Einzelfall, wenn ihm die Zuwegung bzw. vorgesehene Aufstellfläche zu gefährlich erscheint, die Aufstellung zu verweigern.
Sollte der Fahrer trotz Äußerung seiner Bedenken lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder dessen Vertreters an den Aufstellungsort weiterfahren wird die Haftung für den dadurch entstehenden Schaden ausgeschlossen und, soweit Dritte betroffen sind, vom Auftraggeber übernommen.

6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 6m an das Servicefahrzeug zu jeder Zeit zu gewährleisten. Das Gleiche gilt bei Abholung der Toilettenkabinen bzw. des Mietgegenstandes. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet gilt die Serviceleistung als ausgeführt. Eine Bestätigung der Servicetätigkeit durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Beanstandungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, der schnellstmögliche Beseitigung veranlasst. Beanstandungen berechtigen nicht zur Mietminderung. Ebenso sind ein Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Mietforderung ausgeschlossen.

6.4 Die Servicearbeiten werden ausschließlich von geschulten Service-Mitarbeitern einmal wöchentlich durchgeführt, sofern keine anderen Intervalle vereinbart sind. Der Servicezeitpunkt wird vom Vermieter bestimmt. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, erfolgt eine Sichtkontrolle und Auffüllung der Verbrauchsstoffe (NOT-Reinigung), diese gilt auch bei gefrorenem Tankinhalt. Die Außerbetriebnahme einer Toilette (Stilllegung) ist nur nach schriftlicher Annahme durch den Vermieter möglich.

6.5 Der Auftraggeber hat evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen, insbesondere für öffentliche Straßen- und Bürgersteigabsperrungen sowie Plätze rechtzeitig, jedoch spätestens vor der Aufstellung, auf eigene Kosten zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Eine Verlegung der Mietgegenstände bedarf der

Zustimmung durch die Klo4u GmbH. Die Kosten und das Risiko der Verlegung liegen beim Auftraggeber.

6.6 Die Kontrolle und Prüfung des Mietgegenstandes erfolgt grundsätzlich bei Rücknahme des Mietgegenstandes auf den Plätzen der jeweiligen Klo4u GmbH Servicestation oder des jeweiligen Servicepartners. Die Prüfung und Kontrolle des Mietgegenstandes auf Beschädigungen erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Klo4u GmbH. Dritte sind nicht berechtigt die Rücknahme und Kontrolle durchzuführen.

6.7 Der Mietgegenstand bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters.

7. Haftung

7.1 Eine Haftung des Vermieters kommt nur in Betracht, wenn der vom Auftraggeber beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit des Mietgegenstandes zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist, welches vom Auftraggeber zu beweisen ist.

7.2 Der Auftraggeber haftet bei Verlust oder Beschädigung der Toilettenkabinen / Mietsache oder deren Bestandteile bis zu einem maximalen Betrag von 15.000,00 Euro, es sei denn, der Auftraggeber hat mit dem Vermieter ausdrücklich in Schriftform eine Haftungsbefreiung vereinbart. Graffitischäden und Brandstiftung sind nicht Versicherbar. Verlust oder Beschädigung von Toilettenkabinen oder der Mietsache bzw. deren Einrichtung sind vom Auftraggeber unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber gewährleistet Schutz vor dem Zugriff Dritter auf die Mietsache. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgenstand
(Zaun / Toilettenkabine /n) auf eigene Kosten insbesondere gegen Wegrollen, Diebstahl, Vandalismus, Sturmschäden und unsachgemäßen Gebrauch durch Mitarbeiter und Dritte – zu sichern. Diese Pflicht schließt die Überwachung der Umgebung des Aufstellungsplatzes auf Gefahren für die Mobiltoiletten, Toilettenwagen und ähnlichen Einrichtungen sowie deren rechtzeitige Beseitigung ein. Der Auftraggeber haftet für Sturmschäden an Dritten, die durch umgewehte Mietgegenstände entstehen. Bei größeren Beschädigungen oder Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Reparaturen an den Kabinen oder den Mietsachen dürfen nur von der Klo4u GmbH vorgenommen werden. Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln. Er ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages bis zur Abholung durch den Vermieter für die Einhaltung sämtlicher Verkehrssicherungspflichten verantwortlich. Für die durch missbräuchliche Benutzung der Mietgegenstände entstehenden Kosten (z.B. Einbringen von Altöl, Chemikalien, Beton, Müll, etc.) haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet, unberührt davon, wodurch der Schaden verursacht worden ist. Haftpflichtansprüche von Dritten aus der Benutzung des Mietobjekts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.3 Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigten Mietgegenständen einschließlich der Einrichtung, berechnen wir Reinigungs- und Reparaturkosten. Ebenfalls fallen Kosten bei einer erforderlichen Grundreinigung durch umgekippte Toilettenkabinen an, diese trägt der Auftraggeber, unberührt davon, wodurch der Schaden verursacht worden ist. Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Auftraggeber.

7.5 Technische Veränderungen an den Mietgegenständen darf der Auftraggeber ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter vornehmen lassen. Werden diese ohne schriftliche Genehmigung durchgeführt trägt der Auftraggeber sämtliche Reparaturkosten.

8. Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Kundenbeziehung werden bei dem Vermieter Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zur Kundenbetreuung benötigt werden, gespeichert und elektronisch verarbeitet (§28 BDSG).

9. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

10. Erfüllungsort, Haftungsausschluss, Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist München.

10.2 Gerichtsstand – soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind – ist München, der Vermieter ist auch berechtigt, den Vertragspartner an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Als Privatperson sind Sie seit dem 01.08.2004 dazu verpflichtet, Rechnungen und den Zahlungsbeleg (Kontoauszug) 2 Jahre aufzubewahren.

11.2 Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgefasst.

Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11.3 Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen lässt die Geltung der übrigen unberührt. Die AGB gilt auch für Folgeaufträge egal ob telefonisch oder in Schriftform. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit diese nach jedem Auftragsende schriftlich zu widerrufen.

Stand: 07.06.2024